Verkehrsunfall

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Folge eines Unfalls ist oft der Sachschaden am Auto oder sonstigem Verkehrsmittel. Diesen ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Allerdings nur, soweit sie ihn geltend machen. Welche Positionen Ihnen im Einzelnen zustehen, weiß Ihr Anwalt.

Schlimmer ist es, wenn es zur Verletzung oder gar zum Tod eines Beteiligten kommt. Dann gaben Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung Anspruch auf Schmerzensgeld. Im Falle einer fahrlässiger Tötung geht dieser Anspruch auf die Erben über.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld in Deutschland viel zu niedrig

Eigentlich ist die Rechtslage ganz klar: Wer einen anderen verletzt, muss ihm Schmerzensgeld bezahlen. Die Frage ist nur, wie viel?

Ich bin der Ansicht, dass die in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgelder in der Regel viel zu niedrig sind, um das Leid der Unfallopfer zu kompensieren. Daher kämpfe ich mit aller Leidenschaft für Sie um ein möglichst hohes Schmerzensgeld!

Die Schmerzensgeldbeträge, die die deutschen Gerichte ausurteilen, sind oft viel zu gering! Für ein ausgeschlagenen Zahn z. B. erhalten Sie nur etwa 1.000,- €. Dass Sie Ihr Gebiss täglich für die Verarbeitung der Nahrung benötigen, also für das, was sie am Leben erhält, wird dabei völlig außer Acht gelassen. Sie haben ja genug Zähne...

Wenn man Ihnen ein Bein amputieren muss, bekommen Sie schon mehr, nämlich je nach den Umständen um die 100.000,- bis 200.000,- €. Mit der Argumentation, dass Sie mit nur einem Bein Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können, werden Sie im Rahmen des Schmerzensgeldes nicht gehört. Denn wenn Sie auf Grund der Amputation kein Lohn oder Gehalt mehr erzielen können, so ist diese als Sachschaden zu beziffern und wird als Schadensersatz berücksichtigt (lesen Sie unser Beispiel eines Profi-Fußballspielers unter Schadensersatz).

Das höchste Schmerzensgeld erhalten Kinder, die auf Grund eines Fehlers im sogenannten Geburtsmanagement der Ärzte für den Rest ihres Labens schwerst behindert sind. Solche Kinder haben ofte eine Lebenserwartung von 40 Jahren und mehr. Im Moment werden den Kindern in solchen Fällen etwa 650.000,- € zugesprochen. Kommt es in Folge eine Verkehrsunfalls zu einer entsprechenden Schädigung Ihres ungeborenen Kindes, müssten die gleichen Schmerzensgeldbeträge gezahlt werden. Die Erziehungsberechtigten verwalten dieses Geld.

Die Eltern dagegen gehen in der Regel, soweit es um ein eigenes Schmerzensgeld geht, leer aus, wenn sie selbst nicht verletzt wurden. Dies scheint jedoch nicht richtig und wird unter dem Aspekt des Angehörigen-Schmerzensgeldes diskutiert. In vielen europäischen Ländern gibt es ein solches Schmerzensgeld im Falle der Verletzung von nahen Angehörigen, also insbesonderen für Eltern, wenn ihre Kinder schwer verletzt oder getötet werden. In Deutschland noch nicht. Das muss anders werden!

Schadensersatz

Schadensersatz kann auch in Deutschland in die Millionen gehen

Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haulhaltsführungsschaden und Co.

Aus Amerika hören wir von hohen Summe, die Opfer von Unfällen und Gewalttaten erhalten. Wer kennt nicht den Fall, in dem ein Gast einer Restaurantkette ein Schmerzensgeld in Millionenhöhe erhalten hat, nachdem er sich an dem viel zu heißen Kaffe versehentlich die Beine verbrühte?

In Deutschland unterscheiden wir zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Beides zusammen wird die die Gesamtentschädigung. genannt. Diese kann auch in Deutschland sehr hoch sein, nämlich dann, wenn ein hoher Sachschaden entstanden ist.

Zum Schadensersatz gehört z.um Beispiel Ihr Verdienstausfall. Wenn Sie also z. B. 1.800,- € monatlich verdienen und als Opfer eines Verkehrsunfalls drei Jahre nicht arbeiten können, beläuft sich Ihr Verdienstausfall auf 64.800,- €.

Auch wenn Sie Ihren Haushalt nicht führen können, stellt dies eine Schadensposition da. Und zwar unabhängig davon, ob sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, die sie entlohnen müssen oder ob der Haushalt ungemacht bleibt. Die Kosten einer Haushaltshilfe erhalten Sie erstattet. Im Falle, dass Sie auf eine solche verzichten, können Sie den Haushaltsführungsschaden fiktiv geltend machen. Das heißt, es wird die Zeit, die Sie normalerweise für den Haushalt aufgewandt hätten, bewertet und in Geld ausgezahlt.

Zum Sachschaden gehören übrigens auch Behandlungskosten, also alles, was Sie selbst an Arzt oder Krankenhaus zu zahlen haben. Was Ihre Krankenversicherung für Sie an die Ärzte, Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen zahlt, können diese als Schadensersatz gegen den Unfallfahrer, bzw. gegen dessen Versicherung geltend machen.

Im Todesfall bekommen Sie die Beerdigungskosten erstattet. Dazu gehören auch die Kosten für Kränze, Bepflanzung und Pflege der Grabstätte.

Es gibt noch eine Reihe weiterer Schadenspositionen, für die Sie Schadensersatz verlangen können. Diese können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Gerne berate ich Sie in Ihrem konkreten Fall hierzu.