Mobbing
Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Arbeitgeber
Immer öfter ist von Mobbing am Arbeitsplatz die Rede. Hierbei handelt es sich um eine langanhaltende, zielgerichtete Beeinträchtigung des Arbeitnehmers mit verwerflicher Gesinnung. Die verwerfliche Gesinnung ist in der Regel darauf gerichtet, dass der gemobbte Arbeitnehmer kündigt oder zumindest um Versetzung bittet.
Da das Mobbing fast immer von den Arbeitskollegen ausgeht, stellt sich die Frage, ob der gemobbte Arbeitnehmer Schadensersatz oder Schmerzensgeldansprüche hat. Ferner stellt sich die Frage, gegen wen sich diese Ansprüche richten, gegen den mobbenden Kollegen oder gegen den Arbeitgeber.
Die Haftung des Arbeitgebers kommt aus dessen Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer in Betracht. Denn zur Fürsorgepflicht gehört, den Arbeitnehmer vor Schaden zu bewahren.
Natürlich kann der Arbeitgeber dieser Fürsorgepflicht nur nachkommen, wenn er vom Mobbing in Kenntnis gesetzt wird und Abhilfe schaffen könnte (zum Beispiel durch eine Abmahnung des Mobbenden).
Da jeder Betrieb nach Größe und Organisation anders geartet ist, können pauschale Angaben zum Mobbing nur schwer gemacht werden. Hier müssen Sie uns Ihren Fall, das heißt die eigenart des Betriebes und den exakten Sachverhalt, den Sie als Mobbing empfinden, schildern. Nur dann kann ich eine verbindliche Beratung vornehmen.